Das Jahr 2012 bringt einige Änderungen mit sich: Die Abrechnung der Pendlerpauschale wird einfacher, für den Zahnersatz müssen Sie künftig tiefer in die Tasche greifen und die 40-Watt-Glühlampe wird nicht mehr hergestellt. Was sich alles ändert, hier eine kurze Übersicht:
Amtlich: Drei neue Kfz-Kennzeichen kommen für MV
Für drei der neuen Großkreise in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ab Februar neue Autokennzeichen. Für drei der sechs neuen Landkreise gibt es in knapp sechs Wochen neue Autokennzeichen. Das teilte Verkehrsminister Volker Schlotmann (SPD) am Dienstag mit. Er beruft sich dabei auf eine Entscheidung der Länderkammer, des Bundesrates. Die habe der Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung zugestimmt (Bundesratsdrucksache 709/11). Der neue Landkreis Rostock bekommt damit das Kürzel LRO, Autos aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen fahren mit VR und auf den Nummerschildern des Landkreises Vorpommern-Greifswald steht dann VG. Regel gilt ab 1. Februar Die Kreise hatten zuvor entsprechende Vorschläge gemacht. Die Regelung gilt für alle Neuwagen vom 1. Februar 2012 an. Für alle bis dahin zugelassenen Autos ändert sich nichts, sie behalten die bisher noch gültigen Landkreis-Kürzel und müssen nicht umgemeldet werden. Verkehrsminister Schlotmann sagte, jetzt gelte es, nur noch die Technik in den Zulassungsämtern umzustellen. NWM bleibt für Nordwestmecklenburg Noch nicht entschieden ist die Nummernschild-Frage in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte. Da sich im Kreis Nordwestmecklenburg der Name nicht geändert hat, bleibt es dort bei NWM. Die ehemals kreisfreien Städte Wismar und Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg behalten nach Angaben des Ministeriums ihre schon jetzt gültigen Kennzeichen-Kürzel. Auf der Insel Rügen soll es bei Neuzulassungen künftig beim alten Kürzel RÜG bleiben.
Wechselkennzeichen
Unabhängig von der Buchstabenkombination wird bis Mitte des Jahres das neue Wechselkennzeichen eingeführt. Nach dieser Regelung können Autofahrer zwei Fahrzeuge wechselweise mit einem Kennzeichen nutzen. Zum Beispiel neben der großen Familienkutsche einen Kleinwagen. Steuerliche Vergünstigungen sind nicht vorgesehen, aber Autofahrer können wohl mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen.
International
Urlauber müssen sich im Ausland auf eine schärfere Verfolgung von Regelverstößen im Verkehr gefasst machen. Überall wird die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern eingeführt. Gleichzeitig startet der EU-weite Datenaustausch. Aber aus Brüssel kommen auch gute Nachrichten: Durch den Schengen-Beitritt Liechtensteins entfallen die Grenzkontrollen.
Werbungskosten
Berufliche Fachliteratur, Büromaterialien oder Mitgliedsbeiträge an den Berufsverband – die sogenannten Werbungskosten müssen in der Steuerklärung nicht unbedingt einzeln nachgewiesen werden. Jeder Arbeitnehmer kann auch eine pauschale Summe von der Steuer absetzen. Dieser so genannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 920 auf 1.000 Euro angehoben. Wer darüber liegt, muss weiterhin Quittungen und Belege einreichen, um seine Kosten nachzuweisen. Die Neuerung gilt rückwirkend schon zum 1. Januar 2011.
Lohnsteuerkarte
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde zum zweiten Mal verschoben – jetzt auf den 1. Januar 2013. Es gilt die Papierlohnsteuerkarte von 2010 mit den eingetragenen Freibeträgen. Wer etwas ändern lassen will, muss das beim Finanzamt beantragen. Die Lohnsteuerkarte wird nicht benötigt.
Kinderbetreuung
Viele Arbeitnehmer profitieren von Verbesserungen bei den Kinderbetreuungskosten. Die bisher unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Betreuungskosten entfallen. Dadurch wird der Abzug erheblich vereinfacht, denn in der Steuererklärung sind keine genauen Angaben mehr nötig.
Pendlerpauschale
Von 2012 an wird der Nachweis bei der Pendlerpauschale erleichtert. Sie wird künftig auf Jahresbasis berechnet und nicht mehr für jeden Tag. Das heißt: Wer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem eigenen Auto zur Arbeit fährt, kann für das ganze Jahr die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer ansetzen. Nur wenn die Kosten für Busse und Bahnen höher sind, müssen Tickets gesammelt werden.
Kindergeld
Hatte ein volljähriges Kind eigene Einkünfte über der Kindergeldgrenze von 8.004 Euro pro Jahr, wurden die Vergünstigungen bislang gestrichen. Jetzt erhalten die Eltern trotzdem weiterhin Kindergeld und Steuerfreibeträge. Das gleiche gilt während des neuen Bundesfreiwilligendienstes.
Zahnersatz wird teurer
Kassenpatienten werden für Kronen, Brücken und Prothesen mehr bezahlen müssen. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Der Rest wird nach der neuen Zahnarzt-Gebührenordnung abgerechnet. Fachleute rechnen mit Mehrkosten von bis zu 20 Prozent.
Pflege
Mehr Geld gibt es für Pflegebedürftige. Bei allen, die zu Hause ambulant versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe um 10 bis 60 Euro im Monat. Erleichtet wird außerdem die Pflege von Familienangehörigen. Arbeitnehmer können dafür ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren – wenn der Chef zustimmt.
Private Krankenversicherung
Privatversicherte werden 2012 deutlich zu spüren bekommen, dass die Gesundheitskosten steigen. Je nach Tarif steigen die Beiträge um bis zu 40 Prozent, teilten die Versicherungen mit.
Überweisungen
Eine Überweisung von einer Bank zur anderen darf nur noch einen Bankarbeitstag dauern, wenn der Kunde den Auftrag online erteilt hat. Wird die Überweisung als Formular abgegeben, bleiben zwei Tage Zeit. Die neuen Fristen gelten für Euro-Überweisungen in der gesamten EU.
Hartz IV
Von Januar 2012 an wird das Arbeitslosengeld II um zehn Euro auf 374 Euro angehoben. Das gilt für einen Single-Haushalt. In Paar-Haushalten steigt der Hartz-Satz um jeweils 9 auf 337 Euro. Für Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr gibt es 4 Euro pro Monat mehr. Unverändert bleiben die Leistungen für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren.
Rentenbeiträge
Für Millionen Beschäftigte gibt es eine bescheidene Erleichterung beim Beitragssatz zur Rentenversicherung: Er sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2.500 Euro beispielsweise ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat. Nach Einschätzung des Arbeitsministeriums stehen auch die Chancen für eine Rentensteigerung gut – beschlossen ist da aber noch nichts.
Später in Rente
Mit dem 1. Januar beginnt der stufenweise Einstieg in die Rente mit 67 – und zwar für alle, die 1947 geboren wurden und somit im Laufe des Jahres 65 werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten, wenn sie keine Abschläge in Kauf nehmen wollen. Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte und für Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren. Bis 2029 soll die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Der erste Jahrgang, den das voll betrifft, ist der 1964er.
Riester und Rürup
Aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, die ab 2012 neu abgeschlossen werden, darf die Rente frühestens mit 62 Jahren fließen. Dies gilt sowohl für die Riester-Rente als auch für die Rürup-Rente und die ebenfalls staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge.
Männlein oder Weiblein
Ob Claus oder Claudia: Am Versicherungstarif darf das nichts ändern. Die Versicherer dürfen Frauen und Männern neue Verträge ab 21. Dezember 2012 nur noch zu gleichen Preisen anbieten – diese Tarife heißen dann Unisextarife.
Erbschaften
Bei der Bundesnotarkammer gibt es jetzt ein zentrales Testamentsregister. Darin wird vermerkt, wo ein Testament verwahrt wird. So kann das Nachlassgericht schneller entscheiden.
Analoges Fernsehsignal wid abgeschaltet
Im Mai 2012 endet die analoge Sattelitenübertragung, von da an gibt es nur noch digitales Fernsehen. Das gilt sowohl für die öffentlich-rechtlichen Anstalten als auch für die privaten Sender. Bis zum 30. April 2012 können Sie Ihre Empfangsgeräte noch umzurüsten.
Strom- oder Gasrechnung
Für alle, deren Strom- oder Gasrechnung ein Brief mit sieben Siegeln ist, naht Hilfe: Die Rechnungen der Versorger müssen vom 1. Februar an besser strukturiert sein. Der Verbraucher soll transparent über seinen eigenen Verbrauch informiert werden. Weiter vereinfacht wird ab 1. April auch der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters. Maximal drei Wochen, so will es der Gesetzgeber, darf der Wechsel nur noch dauern. Er soll außerdem an jedem beliebigen Werktag möglich sein.
Schlichtungsstelle Strom und Gas
Bei Ärger mit dem Strom- oder Gasanbieter können sich Kunden kostenlos an die neue "Schlichtungsstelle Energie" wenden. Langwierige und teure Gerichtsverfahren könnten damit überflüssig werden. Die Schlichtungsstelle ist zum Beispiel Ansprechpartner bei Streit um die Rechnung oder einen Bonus. Sie hilft auch, wenn es Ärger beim Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten und beim Ablesen von Zählern mit dem Messdienst gibt.
Aus für 40-Watt-Birne
Nach den Glühbirnen mit 100, 75 und 60 Watt werden 2012 auch die 40 Watt-Birnen verbannt. Ab 1. September dürfen sie nicht mehr produziert werden, vorher ausgelieferte Birnen können aber noch verkauft werden. Glühbirnen wandeln nur fünf Prozent der Energie in Licht um, bei Sparlampen wird viel weniger Energie verschwendet.
Hausbau-Förderung
Wichtige Änderungen gibt’s in den Bau-Programmen der staatlichen KfW-Bank. So werden konventionelle Modernisierungen nicht mehr gefördert. Es gibt in einzelnen Programmen weniger Zuschüsse und die Höhe der Kredite sinkt. Das besonders günstige Programm "Energetisch Sanieren" wird fortgesetzt.
Förderung für Solarstrom
Hauseigentümer, die in diesem Jahr eine Solarstromanlage installieren, bekommen für ihren Strom 15 Prozent weniger Geld als bisher. Für jede Kilowattstunde, die sie ins öffentliche Netz einspeisen, zahlt ihnen der Netzbetreiber 24,43 Cent. Dank günstiger Anlagepreise können Eigentümer weiterhin gute Renditen erzielen. Verbrauchen sie einen Teil des Solarstroms selbst, fallen die Renditen noch höher aus.
Solar-Wärme-Förderung
Auch die Fördersätze für Solar-Wärme werden gesenkt: pro Quadratmeter Sonnenkollektor von 120 EUR auf 90 EUR. Der Kessel-Modernisierungsbonus wird auf 500 EUR gesenkt. Eine Heizungsmodernisierung mit Sonnenwärme rechnet sich aber trotzdem.
Erhöhung der kommunalen Abgaben
Viele Kommunen werden die Abgaben zum Jahreswechsel erhöhen. Die Palette reicht von Grundsteuern über Eintrittskarten für städtische Museen bis zu Gebühren auf Friedhöfen.
Tabaksteuer wird erhöht
Raucher müssen noch tiefer in die Tasche greifen. Die Tabaksteuer für eine Schachtel Zigaretten wird bis 2015 jährlich um etwa vier bis acht Cent angehoben. Damit wird eine Packung gängiger Zigarettenmarken bald mehr als fünf Euro kosten.
Energielabel
Kühlschränke oder Klimaanlagen haben sie bereits, jetzt folgen die Fernsehgeräte: TV-Monitore müssen von den Herstellern mit einem entsprechenden Energielabel gekennzeichnet sein. Auf diesen Plaketten finden Sie Informationen über den Stromverbrauch und andere Eigenschaften. Dadurch sind die unterschiedlichen Modelle in Sachen Stromkosten besser vergleichbar.
Busse und Bahnen (MV)
Zum Februar erhöht der Verkehrsverbund Warnow die Ticketpreise. Die Erhöhungen fallen dabei für die Hansestadt und den Landkreis Rostock unterschiedlich aus. Auch das Schülerticket wird ab dem kommenden Schuljahr teurer.
Neue Kennzeichnung
Glutenfreie Lebensmittel müssen in der EU einheitlich gekennzeichnet werden. "Glutenfrei" dürfen sie genannt werden, wenn sie höchstens 20 Milligramm pro Kilogramm enthalten. Bei maximal 100 Milligramm lautet die Aufschrift "mit sehr niedrigem Glutengehalt".
Geld für Existenzgründer
Arbeitslose, die sich selbstständig machen, haben keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss. Künftig entscheidet der Berater in der Arbeitsagentur darüber. Voraussetzung bleibt ein Gutachten, zum Beispiel von einem Steuerberater. Gegründet werden muss die Firma künftig spätestens fünf Monate bevor der Anspruch auf Arbeitslosengeld I endet. Die Basisförderung gibt es nur noch für sechs Monate.
Neues Insolvenzrecht
Ein neues Insolvenzrecht soll von April 2012 an gelten. Die Regierung will Firmen mit Zahlungsproblemen dazu bewegen, sich schneller als bisher Unterstützung beim Insolvenzrichter zu suchen. Im Gegenzug werden den Unternehmen mehr Schutz vor Gläubigern und Mitsprachemöglichkeiten versprochen.
Länger Urlaub machen
Brückentage ermöglichen im neuen Jahr den einen oder anderen zusätzlichen Kurzurlaub. Denn die Feiertage liegen so günstig wie lange nicht. Rund um Karfreitag und Ostern zum Beispiel, beim Start in den Mai, Himmelfahrt oder Pfingsten. Auch vom Tag der Deutschen Einheit können Beschäftigte profitieren und der erste Weihnachtstag fällt dankbar auf einen ein Dienstag.
Quelle NDR