Dietmar Schulze Foto-Art

 22.03.2012

Facebook:

Neue Richtlinien ablehnen - letzte Chance!


Facebook führt neue Datenschutzbestimmungen ein -

und die dürften nicht allen Usern schmecken. Wer damit nicht einverstanden ist, sollte die letzte Chance zum Ablehnen jetzt nutzen: Denn Freitag nacht um 1 Uhr läuft die Frist ab. Nur wenn genügend Gegenstimmen zusammenkommen, ändert Facebook die umstrittenen Richtlinien.

Mangelnde Aufklärung


Die neuen Datenschutzrichtlinien von Facebook sorgen für Aufsehen: So kritisieren die Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein und Hamburg, Thilo Weichert und Johannes Caspar, die neuen Bestimmungen, da diese die Rechte der Nutzer weiter einschränkten. Zudem wird die fehlende Aufklärung über die tatsächliche Verwendung der Nutzerdaten bemängelt. Das Recht der Nutzer, selbst über den Umfang der Datenverwendung zu entscheiden, werde weder hinreichend beachtet noch technisch umgesetzt. "Die Datenverwendungsrichtlinien sind weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar", so Weichert. Auch müsse den Nutzern die Möglichkeit gegeben werden, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen. Das sehen offenbar auch viele User so: Derzeit liegt die Zahl der Kommentare, in denen die Nutzer die neuen Bedingungen ablehnen, bei über 1.200.

Weitere Änderungen jederzeit ohne Zustimmung möglich

Ein Tiefpunkt der neuen Richtlinien: Facebook behält sich vor, jederzeit weitere Änderungen an den Nutzungsbedingungen vorzunehmen, ohne dafür um Ihre Zustimmung zu bitten: "Deine weitere Nutzung von Facebook nach Änderungen an unseren Bedingungen bedeutet gleichzeitig dein Akzeptieren unserer geänderten Bedingungen". Sehr bezeichnend: Bei Facebook heißen die Datenschutzrichtlinien künftig "Datenverwendungsrichtlinien". Das ist wenigstens ehrlich, denn darum geht es schließlich im Endeffekt: Die Nutzerdaten möglichst gewinnbringend weiterzuverwenden. Facebook selbst stellt das anders dar: "Viele Änderungen sind rein administrativ (…); andere machen unsere Praktiken und Richtlinien transparenter."

Das Teilen von Informationen


 Facebook hat auf seiner "Governance"-Seite die Aktualisierung der Rechte und Pflichten online gestellt. In dem ellenlangen Schreiben heißt es beispielsweise zum Teilen von Inhalten und Informationen, "dass du (…) bei Nutzung einer Anwendung deine Informationen mit dieser Anwendung teilst; dem hast du mit der Installation der Anwendung zugestimmt." Dazu zählen auch Informationen, die zuvor ein Freund mit Ihnen geteilt hat, der die betreffende Anwendung selbst vielleicht gar nicht nutzt.

"Ich lehne die Änderungen ab"


 Nur wenn 7.000 User die neuen Richtlinien durch einen Kommentar ausdrücklich ablehnen, will Facebook den Nutzern unterschiedliche Versionen zur Wahl stellen. Über diese wiederum sollen die User anschließend abstimmen, verbindlich wird das Ergebnis einer solchen Abstimmung aber nur, wenn sich weltweit mindestens 30 Prozent der Nutzer daran beteiligen. Sollten Sie mit den neuen Regelungen nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Ablehnung direkt unter die deutsche Version der neuen Datenverwendungsrichtlinien posten:
Scrollen Sie auf der Facebook-Seite einfach ganz nach unten. Als Kommentar genügt ein knappes: "Ich lehne die Änderungen ab."

Quelle: www.chip.de


07.03.2012

Facebook Freundefinder: Gericht gegen Freundefinder

Das Landgericht Berlin hält den Freundefinder des sozialen Netzwerks Facebook und die zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen für rechtswidrig. Setzen Nutzer den Freundefinder ein, werden sämtliche Kontakte im Mailprogramm des Nutzers zu Facebook geschickt.

Private Daten wandern zu Facebook

Der Freundefinder von Facebook ist Verbraucherschützern schon länger ein Dorn im Auge Facebook: Brisante Daten.

Mit ihm erlauben Facebook-Nutzer dem Netzwerk, das eigene Adressbuch von ihrem Computer einzulesen. So gelangen Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Menschen zu Facebook, die gar nichts davon wissen – und vielleicht auch gar nicht wollen. Sie bemerken das erst, wenn sie eine E-Mail bekommen, in der sie von Facebook zum Mitmachen aufgefordert werden. Facebook preist den Freundefinder als nützlich, da er neuen Facebook-Teilnehmern helfen kann, Bekannte zu finden, die schon beim sozialen Netzwerk mitmachen.

Gericht hält Freundefinder für rechtswidrig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass Facebook über das Ausmaß des Datentransfers nicht ausreichend informiert und hatte Facebook deshalb im vergangenen Jahr abgemahnt. Da Facebook an der Praxis zunächst nichts ändern wollte, zogen die Verbraucherschützer vor das Landgericht Berlin. Das hat jetzt entschieden – und teilt die Bedenken. Nach Auskunft des vzbv hält das Gericht den Freundefinder für rechtswidrig, da Facebook nicht deutlich genug darauf hinweist, dass es das gesamte Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen nutzt. Es kritisierte auch die Facebook-Praxis selbst, bei der Bekannte des Nutzers Einladungen von Facebook erhalten, ohne je in solche Werbung eingewilligt zu haben. Das Gericht habe der Klage „in vollem Umfang“ stattgegeben, teilte der vzbv mit.

Auch neue Fassung des Freundfinders in der Kritik

Facebook teilte test.de auf Anfrage mit, dass das Unternehmen zunächst die schriftliche Begründung der Entscheidung abwarten werde, bevor es über weitere Schritte entscheide. Weitere Schritte heißt: Der Rechtsstreit könnte weitergehen. Facebook könnte sich aber auch daran machen, die Informationen rund um den Freundefinder zu verbessern. Ob das aber ausreicht, um den Freundefinder rechtlich abzusichern, ist völlig unklar. Schließlich würden Dritte, deren Daten zu Facebook fließen, auch dann nicht ausreichend darüber informiert.

Gerd Billen: Verfahren immer noch intransparent

Tatsächlich hatte Facebook die Informationen zur Nutzung des Freundefinders nach Beginn des Klageverfahren schon etwas modifiziert. Nach Auskunft des vzbv ändere das aber nichts an der Kritik. Der Freundefinder in seiner jetzigen Ausgestaltung sei immer noch nicht transparent genug. „Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Gericht sieht noch weitere Schwächen im Kleingedruckten

Das Landgericht Berlin kritisierte dem vzbv zufolge das Unternehmen Facebook noch in einem weiteren Punkt: Das soziale Netzwerk räume sich im Kleingedruckten ein umfassendes weltweites und kostenfreies Recht an der Nutzung von Inhalten seiner Mitglieder ein. Das gehe aber zu weit. Bei eigenen Bildern oder Musikstücken aber etwa verbleibe die Urheberschaft bei den Nutzern. Facebook dürfe diese Inhalte nur mit Zustimmung der Mitglieder verwenden. Als rechtswidrig stufte das Gericht demnach zudem eine standardisierte Einwilligungserklärung ein, mit dem Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zustimmen müssen.

Tipp: Wenn Sie Facebook-Nutzer sind, sollten Sie den Freundefinder ablehnen. Haben Sie ihn schon genutzt, können Sie die Daten über diesen Link löschen www.facebook.com/contact_importer/remove_uploads.php.

Was Sie beachten sollten, wenn Ihr Facebook-Konto auf die neue „Chronik-Ansicht“ umgestellt wird, lesen Sie im Special „Chronik“ wird Pflicht. Die Stiftung Warentest hat eine eigene Seite bei Facebook. Dort finden Sie Informationen über die Arbeit der Stiftung Warentest – und kritische Berichterstattung auch über Facebook. Zahlreiche Informationen über die Rechter von Internetnutzer bietet der vzbv unter www.surfer-haben-rechte.de.

Landgerichts Berlin: Urteil vom 06.03.2012
Aktenzeichen:
16 O 551/10 (nicht rechtskräftig)

Quelle: www.test.de

Datenschutz für zuhause

Klar: Facebook merkt sich alles, was Sie als Facebook-Nutzer tun. Doch das Unternehmen erfährt noch viel mehr. Die Facebook-Server registrieren jeden Besuch auf einer Seite, auf der ein „Gefällt mir“-Knopf von Facebook im Einsatz ist. Sofern Facebook-Nutzer – so wie oft üblich – sich nach Facebook-Nutzung nicht vom Netzwerk förmlich abgemeldet haben, erfährt Facebook, welche Seiten mit „Gefällt mir“-Knöpfen sie besucht haben, auch wenn sie ihn gar nicht angeklickt haben. Zumindest das lässt sich abschalten.

Im Internet-Explorer: Extras, Internet-Optionen, Datenschutz, Erweitert und dann , „Automatische Cookiebehandlung aufheben“ anhaken und „Cookies von Drittanbietern blocken“ anhaken.

Firefox: Anleitung

In älteren Firefox-Versionen: Extras, Einstellungen, Datenschutz und dann den Haken bei „Cookies von Drittanbietern akzeptieren“ entfernen.

Bilder mit Biometrie

Facebook wertet Benutzerfotos aus und speichert biometrische Daten ab, die die Gesichtserkennung ermöglichen. Mit diesen Daten ist es möglich, mit Überwachungskameras automatisch Menschen zu identifizieren. Facebook versichert, die Daten nur zu benutzen, um Nutzern die Bedienung zu erleichtern. Ob die Daten bei Facebook auf Dauer vor dem Zugriff ausländischer Behörden oder datengieriger Investoren sicher sind, lässt sich aber kaum absehen. Sicherer ist es, Facebook keine biometrisch verwertbaren Bilder zu liefern.

Datenschutz „made in Ireland“

Deutsche Datenschützer sind davon überzeugt: Facebook verletzt die deutschen und europäischen Datenschutzregeln. Facebook hält dagegen: Zuständig sind die irischen Behörden und die haben keine durchgreifenden Bedenken. Klar ist auf jeden Fall: Privat Rechtsansprüche auf Datenschutz gegen Facebook geltend zu machen, hat kaum Aussicht auf Erfolg. Umso wichtiger ist es, als Facebook-Nutzer die eigenen Daten im sozialen Netzwerk so gut wie möglich abzusichern: Facebookfunktionen richtig nutzen.

Quelle: Test.de

So schränken Sie die Sichtbarkeit persönlicher Daten bei Facebook ein

Gemäß dem Motto "Nicht jeder muss alles über Sie wissen" sollten Sie mit persönlichen Informationen so sparsam wie möglich. Freunde und Bekannte, die Sie auch außerhalb des Internets kennen, wissen in der Regel ohnehin über Ihren Wohnort, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Handynummer Bescheid.

Sie können außerdem festlegen, welche Nutzer Ihre persönlichen Daten sehen dürfen:

1.Rufen Sie dazu Ihr Facebook-Profil auf.

2.Klicken Sie anschließend auf "Informationen bearbeiten".

3.Daraufhin erscheint das sogenannte "Profil-Dashboard", in dem neben Ihrem Geburtstag auch Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Arbeitgeber und weitere persönliche Daten hinterlegt werden können.

4.Wählen Sie hier jeden einzelnen Menüpunkt aus und legen Sie fest, dass die einzelnen Infos nur von "Freunden" angesehen werden können. Falls Sie individuelle Listen bei Facebook angelegt haben, können Sie hier auch eine dieser Listen auswählen.

Beispiel: Ihre persönlichen Daten, die Sie unter "Arbeit und Ausbildung" hinterlegt haben, können standardmäßig von allen Facebook-Nutzern eingesehen werden. Dadurch soll erreicht werden, dass sich beispielsweise Arbeitskollegen oder ehemalige Schulkameraden gegenseitig finden können. Falls Sie dies nicht möchten, ändern Sie die Einstellung von "Öffentlich" auf "Freunde". Speichern Sie anschließend diese Änderung. Künftig können nur noch Ihre Freunde sehen, auf welche Schule bzw. Hochschule Sie gegangen sind und wo Sie gearbeitet haben bzw. gerade arbeiten.

Geburtsdatum und Geschlecht nicht bei Facebook anzeigen

1.Unter "Allgemeines" können Sie sowohl Ihr Geschlecht als auch Ihr Geburtsdatum festlegen. Beide Informationen müssen Sie jedoch nicht zwangsläufig anzeigen lassen, falls Sie beispielsweise keine Flut von Geburtstagswünschen an Ihrer Pinnwand wollen.

2.Deaktivieren Sie dazu die Option "Mein Geschlecht in meiner Chronik anzeigen".

3.Im Bereich "Geburtstag" wählen Sie aus dem Auswahlmenü die Einstellung "Mein Geburtsdatum nicht in meiner Chronik anzeigen". Außerdem können Sie auch auswählen, dass lediglich Monat und Tag, nicht aber das Jahr Ihrer Geburt angezeigt wird.

E-Mail-Adresse für alle Nutzer unsichtbar

Im Bereich "Kontaktinformationen" ist die E-Mail-Adresse hinterlegt, mit der Sie sich bei Facebook angemeldet haben.Wählen Sie hier die Einstellung "Nur ich", damit diese E-Mail-Adresse keinen anderen Nutzern angezeigt wird - auch Ihre Freunde sehen Ihre E-Mail-Adresse dann nicht mehr. Alle Freunde können Sie aber natürlich weiterhin über die interne Nachrichtenfunktion von Facebook kontaktieren.

Facebook: Keine Werbung mit Ihrem Namen

Ein Unternehmen wie Facebook stellt seine Dienste natürlich nicht aus reiner Nächstenliebe zur Verfügung, sondern muss seine horrenden Ausgaben finanzieren. Mit anderen Worten: Facebook verdient sein Geld mit Werbung, die häufig auch unter Ihrem Namen gemacht wird - aber das können Sie unterbinden:

Facebook setzt bei seinen Werbeanzeigen häufig darauf, dass sie umso attraktiver werden, je mehr Freunde sich scheinbar ebenfalls für dieses Produkt interessieren. Falls Sie beispielsweise bei einer Pizzeria in Ihrer Nähe auf "gefällt mir" geklickt haben und dieses Restaurant schaltet Werbung bei Facebook, dann wird Ihr Name in der Anzeige genutzt: "Person X gefällt Pizzeria Z".

Mit Ihrem Klick auf "gefällt mir" wird also indirekt die Glaubwürdigkeit dieser Werbung gesteigert – und zwar auf Ihre Kosten.

Facebook-Werbung mit eigenem Namen unterbinden

Falls Sie nicht möchten, dass Facebook Sie vor den Werbe-Karren spannt, dann sind folgende Schritte erforderlich:

1.Klicken Sie auf der Hauptseite von Facebook auf den Pfeil nach unten, der sich rechts neben "Startseite" befindet.

2.Klicken Sie dann auf "Kontoeinstellungen" und in der linken Navigationsspalte auf "Facebook-Werbeanzeigen".

3.Im Bereich "Werbeanzeigen und Freunde" klicken Sie dann auf "Einstellungen für soziale Netzwerke bearbeiten".

4.Facebook zeigt Ihnen jetzt ein Beispiel dafür an, wie Ihre Klicks auf "gefällt mir" mit Werbung kombiniert werden können.

5.Wählen Sie bei "Kombiniere meine sozialen Handlungen mit Werbeanzeigen für" die Einstellung "Niemand" aus.

6.Klicken Sie dann auf "Änderungen speichern".

Künftig wird keine Werbung mehr auf den Facebook-Profilen Ihrer Freunde geschaltet, in der mit Ihren "gefällt mir"-Angaben die Glaubwürdigkeit gesteigert werden soll.

Werbeanzeigen von Drittanbietern

Bislang erlaubt Facebook es nicht, dass Drittanbieter Ihre Fotos oder Ihren Namen für Werbenanzeigen nutzen dürfen. Allerdings hat sich Facebook ein Schlupfloch eingebaut und behält sich vor, diese Berechtigung künftig zu erteilen.

1.Klicken Sie deshalb unter „Facebook-Werbeanzeigen“ im Bereich „Werbeanzeigen, die von Drittanbietern angezeigt werden“ und wählen Sie „Einstellungen für Werbeanzeigen von Drittanbietern bearbeiten“.

2.Wählen Sie dort „Niemand“ bei „Falls wir das in Zukunft zulassen sollten, zeige meine Informationen diesen Personen“.

Klicken Sie dann auf „Änderungen speichern“.

So können Facebook-Partner nicht mehr auf Ihre Daten zugreifen

Die größte Einnahmequelle von Facebook ist Werbung - und je effektiver Facebook und seine Partner Werbung betreiben können, desto mehr Geld wird natürlich eingenommen. Zu diesem Zweck gibt Facebook auch Daten an seine Partner weiter - was Sie aber mit wenigen Klicks verhindern können:

1.Klicken Sie auf der Hauptseite von Facebook auf den Pfeil nach unten, der sich rechts neben "Startseite" befindet.

2.Wählen Sie dann "Privatsphäre-Einstellungen" aus.

3.Klicken Sie jetzt auf "Anwendungen und Webseiten" und anschließend auf "Einstellungen bearbeiten".

4.Daraufhin öffnet sich ein weiteres Fenster, in dem Sie auf "Umgehende Personalisierung" und dann auf "Einstellungen bearbeiten" klicken.

5.Unter Umständen öffnet sich jetzt ein Fenster im Vordergrund, in dem ein Video-Clip angezeigt wird – dabei handelt es sich um ein Video mit vertiefenden und erklärenden Informationen, das Sie jedoch auch sofort schließen können.

6.Jetzt wird Ihnen ein kurzer Infotext angezeigt sowie eine Liste der Partner, mit denen Facebook eine Vereinbarung getroffen hat. Sobald Sie eine dieser Seiten das erste Mal besuchen, wird ein Hinweisfenster eingeblendet, über das Sie die Personalisierung auf der jeweiligen Seite verhindern können.

7.Sie können die umgehende Personalisierung jedoch auf allen Partnerseiten deaktivieren, indem Sie das Häkchen bei „Umgehende Personalisierung auf Partnerseiten zulassen“ entfernen.

So geben andere Nutzer keine Daten mehr von Ihnen weiter

Im Bereich „Wie Nutzer deine Informationen an Anwendungen weitergeben, die Sie nutzen“, sollten Sie ebenfalls unbedingt einen Blick in die Einstellungen werfen:

1.Klicken Sie zunächst auf „Einstellungen bearbeiten“.

2.Jetzt können Sie festlegen, welche Informationen Ihre Facebook-Freunde an andere Anwendungen weitergeben können. Da Facebook-Anwendungen häufig so viele Informationen wie möglich sammeln – auch die von Freunden – sollten Sie hier alle Häkchen bei Informationen entfernen, die Sie keinesfalls teilen möchten.

3.Mit einem Klick auf „Änderungen speichern“ übernehmen Sie diese Einstellungen.

Facebook: Listen erstellen und Sichtbarkeit eigener Beiträge einschränken

Mit den Listen hat Facebook eine praktische Möglichkeit eingerichtet, damit Sie einzelne Beiträge nur für bestimmte Personengruppen freigeben wollen: Sie möchten Fotos vom letzten Betriebsausflug auf Facebook veröffentlichen – dann teilen Sie es nur mit Ihrer „Arbeitskollegen“-Liste. Wie Sie eigene Listen erstellen, lesen Sie hier:

1.Loggen Sie sich bei Ihrem Facebook-Profil ein und klicken Sie anschließend auf den folgenden Link: www.facebook.com/bookmarks/lists

2.Dadurch gelangen Sie direkt zu den Listen von Facebook. Klicken Sie anschließend auf „Liste erstellen“.

3.Geben Sie jetzt einen Namen für die Liste ein. Dieser Name sollte möglichst beschreibend sein, damit Sie auf einen Blick erkennen, welche Personen sich in dieser Liste befinden – also beispielsweise „Arbeitskollegen“, „Schulkameraden“ oder „Sportverein“.

4.Im nächsten Schritt klicken Sie auf „Freunde hinzufügen“, um alle Facebook-Freunde zu ergänzen, die Sie gern in dieser Liste verwalten möchten.
Wenn Sie künftig Fotos veröffentlichen oder Statusmeldungen, dann können Sie einfach die entsprechende Liste auswählen.

5.Falls Sie aus einer Liste Personen entfernen wollen, weil Sie sich beispielsweise zerstritten oder auseinandergelebt haben, klicken Sie auf „Liste verwalten“ und dann auf „Freunde hinzufügen/entfernen“.

Auf diese Weise können Sie eine individuelle Liste zusammenstellen, auf der nur die Personen enthalten sind, die Ihr aktuelles Posting zu Gesicht bekommen sollen.

Wer sieht meine Statusmeldungen auf Facebook?

Standardmäßig sind Ihre Statusmeldungen bei Facebook für alle Freunde sichtbar. An dieser Voreinstellung lässt sich wenig Kritik üben – immerhin haben Sie alle Personen eigenhändig als Freunde bei Facebook akzeptiert. Doch in der Realität sieht es natürlich anders aus: Freunde, nahe und entfernte Bekannte, Kollegen sowie Verwandte tummeln sich unter den Freunden.

Deshalb sollten Sie individuelle Listen anlegen - wie wir bereits oben beschrieben haben. Über das Auswahlfeld „Freunde“ beim Posten einer Statusmeldung können Sie Ihre anderen Listen erreichen und daraus auswählen.

Hinweis: Achten Sie bitte darauf, dass bei Ihrer nächsten Statusmeldung wieder die zuletzt ausgewählte Liste ausgewählt ist. Wählen Sie also gegebenenfalls eine andere Liste aus.

(Quelle: : www.computerwissen.de)