Einmal im Leben eine Steuererklärung erstellen und jedes Jahr nur die Zahlen aktualisieren. Das ist wegen der vielen Änderungen leider nicht möglich. Was ist bei der Erklärung 2011 Neues zu beachten?

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Für das Jahr 2011 wurde der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 80 EUR auf 1.000 EUR angehoben. Als Arbeitnehmer werden Ihnen bei der Berechnung Ihrer Steuer 1.000 EUR Werbungskosten berücksichtigt, auch wenn Sie Werbungskosten in dieser Höhe nicht nachweisen können. Hatten Sie mehr als 1.000 EUR Werbungskosten im Jahr 2011, sollten Sie Ihre Aufwendungen in der Anlage N aufführen und belegen.

Handwerkerleistungen

Werden Handwerkerleistungen für Maßnahmen zur Renovierung, zur Erhaltung und zur Modernisierung bereits öffentlich gefördert, ist eine steuerliche Förderung ausgeschlossen.

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beträgt auch im Jahr 2011 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR.

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung wird von den Finanzämtern nun auch anerkannt, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt vom Ort Ihrer Beschäftigung wegverlegen. Voraussetzung ist, dass Sie am Tätigkeitsort einen Zweitwohnsitz behalten und ein Rückumzug an den Tätigkeitsort weder geplant ist, noch feststeht. Beachten Sie bitte, dass die Wohnung am Tätigkeitsort nicht größer als 60 qm ist, da Ihnen sonst nicht alle Kosten anerkannt werden.

Ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften

Der Freibetrag für Aufwandsentschädigungen wurde für diese Tätigkeiten von 500 EUR auf 2.100 EUR angehoben.

Renteneintritt 2011

Wer 2011 in Rente gegangen ist, muss 62 % seiner gesetzlichen Rente versteuern. Haben Sie nur Einkünfte aus gesetzlicher Rente müssen Sie 15.600 EUR Rente jährlich oder 1.300 EUR Rente monatlich nicht versteuern. Bei Ehegatten verdoppeln sich die Beträge. Haben Sie neben Ihrer gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte, wie zum Beispiel Betriebsrenten, Privatrenten. vermieten Sie eine Immobilie, etc., müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Sozialleistungen

Hierzu gehören zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld und vieles mehr. Haben Sie im Jahr 2011 Sozialleistungen erhalten, sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die Leistungen sind steuerfrei. Indirekt wirken sie sich auf die Höhe Ihrer Steuer doch aus, denn Sie erhöhen Ihren Steuersatz.

Krankheitskosten

In Ihrer Steuererklärung können Sie Kosten für behandelte Krankheiten ansetzen. Als außergewöhnliche Belastungen mindern sie oft Ihre Steuerlast. Die Notwendigkeit dieser Aufwendungen muss nachgewiesen werden:

  • durch Verordnung des Arztes vor Beginn der Heilbehandlung oder dem Erwerb eines medizinischen Hilfsmittels,
  • durch ein amtsärztliches Gutachten vor Beginn bestimmter Heilmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Kur.

Oberfinanzministerium Koblenz, Pressemitteilung